Freitag, 20. Juni 2008

CDU und Bunde der Steuerzahler zu Jahressteuergesetz

CDU
Bundesfinanzministerium erfüllt wesentliche Forderungen der Union

Kabinett beschließt Jahressteuergesetz 2009

Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2009 erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB:

Der heute im Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2009 enthält eine Reihe von wichtigen und begrüßenswerten Vorhaben wie z.B. den Ausschluss extremistischer Vereine von der Gemeinnützigkeit, die steuerliche Abziehbarkeit von Mitgliedsbeiträgen an Kulturfördervereine, die Verbesserung der steuerlichen Haftungsregelung für Vereinsvorstände, die Steuerfreiheit für Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung oder auch die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einführung eines optionalen Faktorverfahrens bei der Lohnsteuer von Ehegatten.

Besonders erfreulich ist, dass die Union bereits im Vorfeld des heutigen Kabinettsbeschlusses wesentliche Forderungen durchsetzen konnte.

Zum einen sind die Pläne des Bundesfinanzministeriums vom Tisch, die steuerliche Absetzbarkeit von Schulgeld vollständig zu streichen. Auch künftig wird 30% des Schulgeldes für Privatschulen steuerlich absetzbar sein. Aufgrund der EU-rechtlich vorgegebenen Ausweitung auf Auslandsschulen ist zur Begrenzung der Steuerausfälle jedoch nunmehr eine Höchstgrenze von 3.000 € für jedes Kind vorgesehen. Das heißt also, dass Schulgeldzahlungen über 10.000 € pro Jahr nicht mehr anteilig steuerlich geltend gemacht werden können. Die Union wird die Auswirkungen einer solchen Begrenzung im Rahmen der parlamentarischen Beratungen hinterfragen. Auch wird sich die Union in den parlamentarischen Beratungen dafür einsetzen, dass die steuerliche Absetzbarkeit des Schulgeldes auch bei berufsbildenden Schulen weiterhin entsprechend möglich bleibt; hier sieht der Gesetzentwurf bislang eine Streichung vor.

Zum anderen konnte die Union durchsetzen, dass die vom Bundesfinanzministerium ins Auge gefasste Steuerpflicht für Körperschaften bei Erträgen von Streubesitzbeteiligungen nicht Gegenstand des Regierungsentwurfs wurde. Der vom Bundesfinanzministerium geplante Vorstoß hatte zu einer erheblichen Verunsicherung der deutschen Wirtschaft geführt. Die Union verschließt sich hier keineswegs einer sachgerechten Prüfung EU-rechtlicher Vorgaben. Für Schnellschüsse besteht derzeit aber überhaupt kein Anlass. Hier gilt der Grundsatz: Gründlichkeit vor Schnelligkeit.

In den nun anstehenden Beratungen nach der parlamentarischen Sommerpause wird die Union sämtliche Maßnahmen einer gewissenhaften Prüfung unterziehen und sich überall dort, wo es erforderlich wird, für weitere Verbesserungen und Ergänzungen einsetzen. Zu nennen sind hier beispielsweise

• die angemessene Einbeziehung von Factoring/Leasing in das sog. Bankenprivileg bei den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen,

• die Aufhebung des Organschaftsverbots bei Lebens- und Krankenversicherungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen,

• im Nachgang zum REITs-Gesetz insbesondere die Lösung der Doppelbesteuerung bei vorbelasteten Ausschüttungen,

• die Stärkung der privaten Altersvorsorge durch eine Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen bei langfristigen Sparplänen,

• die weitere Absenkung der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung des pauschalierten Finanzierungsanteils bei Immobilienmieten zur Stärkung insbesondere unseres innerstädtischen Handels.

Schließlich wollen wir die ersten Erfahrungen mit der neuen Zinsschrankenregelung auswerten und ggf. erforderliche Nachjustierungen prüfen.

Bund der Steuerzahler

Der Bund der Steuerzahler fordert die Bundesregierung auf, die heute im Kabinett geplante Abstimmung zum Jahressteuergesetz 2009 für Nachbesserungen des Regierungsentwurfes zu nutzen. Der erst gestern bekannt gewordene Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz enthält nochmals erhebliche Verschlechterungen für den Steuerzahler. So ist geplant, den Vorsteuerabzug bei sowohl betrieblich als auch privat genutzten Fahrzeugen auf 50 Prozent zu beschränken. Diese pauschale Vorgehensweise geht völlig an der Realität vorbei. Unabhängig vom Anteil der tatsächlichen privaten Nutzung, soll der Steuerzahler danach pauschal nur noch die Hälfte der Vorsteuer geltend machen können. Gerade bei Steuerzahlern, die ihren Pkw nur zu einem geringem Prozentsatz privat nutzen, führt dies zu erheblichen Verschärfungen. Auch der neu eingefügte § 2a EStG bringt einschneidende Änderungen bei der Verlustverrechnung mit sich. Diese Regelung schränkt Verrechnungen mit Auslandsverlusten erheblich ein.

Zu begrüßen sind die Nachbesserungen zum Abzug von Schulgeld für freie Schulen. Hier hatte sich der Bund der Steuerzahler bereits im Vorfeld massiv für Korrekturen eingesetzt. Auch die geplante Besteuerung von Streubesitzdividenden (geringe Beteiligung an anderen Unternehmen) wurde wieder aus dem Entwurf entfernt. Trotz dieser Teilerfolge muss der Regierungsentwurf nochmals umfassend auf den Prüfstand, fordert der Bund der Steuerzahler.

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