Freitag, 20. Juni 2008

CDU und SPD zum Riester-Wohnen

SPD
AG Finanzen

Finanzausschuss beschliesst Eigenheimrentengesetz

Zu der heute erfolgten Beschlussfassung des Finanzausschusses
ueber das Eigenheimrentengesetz erklaert der finanzpolitische
Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Hans-Ulrich Krueger:

Der Finanzausschuss hat heute mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen dem Eigenheimrentengesetz zugestimmt. Der
Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundestag am 20. Juni
steht nichts mehr im Wege. Damit ist gewaehrleistet, dass der
Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum, wie geplant, bereits
rueckwirkend zu Beginn des Jahres als gleichberechtigte Form der
zusaetzlichen Altersvorsorge in die Riester-Foerderung
aufgenommen werden kann.

Die Koalitionsfraktionen haben insbesondere die folgenden
Aenderungsantraege eingebracht, die auf Anregungen der
Sachverstaendigen und Verbaende aus der oeffentlichen Anhoerung
beruhen:

Um den Anreiz fuer einen fruehzeitigen Beginn des
Altersvorsorgesparens zu verstaerken, wird der bereits im
Gesetzentwurf vorgesehene Berufseinsteiger-Bonus fuer saemtliche
Riester-Vorsorgeformen attraktiver ausgestaltet. Der Bonus soll
nunmehr von 100 Euro auf 200 Euro angehoben und an alle
Foerderberechtigten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
gezahlt werden.

Durch einen Verzicht auf die Zweckbindung der Wohnungsbaupraemie
fuer Bausparer, die einen Bausparvertrag bereits vor Vollendung
des 25. Lebensjahres abgeschlossen haben, wird die Sparneigung
junger Menschen auch ueber die Altersvorsorge hinaus gefoerdert.
Jugendliche erhalten die Wohnungsbaupraemie deshalb auch dann
fuer sieben Sparjahre, wenn sie das Bausparguthaben nicht fuer
wohnungswirtschaftliche Zwecke verwenden.

Im Interesse des Verbraucherschutzes wird die Verpflichtung der
Bausparkassen zur Angabe eines Gesamteffektivzinses bei
Bauspar-Kombikrediten praezisiert und die Kuendigungsfrist bei
Bausparvertraegen im Falle eines Anbieterwechsels oder einer
Entnahme des angesparten Kapitals nach einer Uebergangsfrist
verkuerzt.

Wie bereits im Gesetzentwurf vorgesehen, koennen kuenftig auch
Personen, die eine Rente wegen vollstaendiger Erwerbsminderung
oder eine Versorgung wegen vollstaendiger Dienstunfaehigkeit
beziehen, eine Riester-Foerderung fuer den Aufbau einer
zusaetzlichen Altersvorsorge erhalten.

CDU
Eigenheimrentengesetz trägt Handschrift der Union

Junge Menschen erhalten weiterhin einen besonderen Anreiz zum Sparen

Zur heutigen Befassung des Finanzausschusses mit dem Eigenheimrentengesetz und zur bevorstehenden 2./3. Lesung des Gesetzes am kommenden Freitag im Deutschen Bundestag erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB, sowie der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Finanzausschuss, Olav Gutting MdB:

Mit dem Eigenheimrentengesetz zeigt die große Koalition Handlungsfähigkeit. Wir schaffen zumindest ansatzweise einen Ersatz für die Eigenheimzulage, die aus Gründen der Haushaltskonsolidierung Ende 2006 ausgelaufen ist. Familien und jungen Menschen, die sich ein Haus oder eine Wohnung zulegen wollen, geben wir mit dem Eigenheimrentengesetz eine neue Unterstützung zur Seite.

Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf konnte die Union an wichtigen Stellen Verbesserungen erreichen. Wir haben eine Ausnahmeregelung bei der Zweckbindung der Wohnungsbauprämie für unter 25jährige durchgesetzt, sodass junge Menschen weiterhin einen besonderen Anreiz zum Sparen zu erhalten. Zugleich erhöhen wir den im Gesetz vorgesehenen Berufseinsteigerbonus von 100 Euro auf 200 Euro sowie dessen Auszahlung vom 21. auf das 25. Lebensjahr. Somit können auch Studenten ebenso wie junge Menschen in der Berufsausbildung in den Genuss der Förderung kommen.

Keine Frage, die Union hätte sich ein weitaus einfacheres Modell zur verbesserten Einbeziehung der Immobilie in die Altersvorsorge vorstellen können. Mit unserem sozialdemokratischen Koalitionspartner war aber nicht mehr zu erreichen. Umso wichtiger ist, dass wichtige Änderungen jetzt die Handschrift der Union tragen.

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